21.11.2020, Lärmbelastung durch Motorräder: Teilerfolg
Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Nationalrates (CEATE-N) hat sich gerade mit parlamentarischen Initiativen befasst, die von Nationalrätin Gabriela Suter (PS, AG) eingereicht wurden. Wir möchten daran erinnern, dass die parlamentarische Initiative 20.444 darauf abzielt, die Lärmbelastung und ein Verkehrsverbot für Motorräder mit einem Standgeräuschpegel von mehr als 95 dB zu bekämpfen. Die andere 20.443-Initiative schlägt die Einführung von akustischen Radargeräten vor.
Nachfolgend die Pressemitteilung der Kommission:
" Laute Autos und laute Motorräder verursachen störenden und auch krankmachenden Lärm. Bei der Bekämpfung dieses Lärms sieht die Kommission grossen Handlungsbedarf. Sie hat deshalb mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion mit dem Titel «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» (20.4339) einzureichen. Dieser Vorstoss ist das Resultat einer breiten Diskussion, die durch die beiden parlamentarischen Initiativen 20.443 und 20.444 angestossen worden ist. Die Kommission nimmt mit ihrer Motion die Anliegen dieser Initiativen von Nationalrätin Suter teilweise auf, indem sie im Rahmen eines übergeordneten Massnahmenpakets geprüft werden sollen. Bis Beschlüsse zur neuen Motion vorliegen, sistiert die Kommission die Vorprüfung der beiden parlamentarischen Initiativen. Spätestens im dritten Quartal 2021 wird sie diese erneut diskutieren und dazu beschliessen.
Mit der Kommissionsmotion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament auf Basis einer umfassenden Auslegeordnung wirksame legislative Massnahmen vorzulegen. Insbesondere verlangt die Motion Massnahmen gegen illegal getunte Fahrzeuge, vollzugstauglichere Bestimmungen zur Sanktionierung von übermässig lautem Fahrverhalten sowie einfachere Kontrollen, zum Beispiel mithilfe von Lärmblitzern. Die Kommission möchte mit ihrer Motion den Druck erhöhen und schnell Verbesserungen in der Lärmbekämpfung erreichen. Die Minderheit stellt sich gegen die Motion. Aus Sicht der Minderheit bräuchte es zuerst vertiefte Abklärungen, bevor in einer folgenden Etappe zielgerichtete Massnahmen entwickelt werden könnten. "
IG Motorrad Schweiz und SAM nahmen die von der Kommission getroffenen Entscheidungen mit Erleichterung zur Kenntnis. In der Tat wurde das Verbot von Motorrädern mit Standgeräuschpegel über 95 dB aufgegeben. Auf der anderen Seite, ist es unwahrscheinlich, dass der Antrag zu einem Fahrverbot für bestimmte Abschnitte führen könnte.
Wenn der Antrag angenommen wird, wird der Bundesrat eine Botschaft für die Bundeskammern verfassen. Das daraus resultierende Gesetz wird vom Parlament behandelt. Der Prozess wird lang sein.
IG Motorrad Schweiz und interessierte Organisationen haben im Rahmen eines Konsultationsverfahrens die Möglichkeit, ihre Gedanken erneut einzureichen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
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